Wenn drei Begriffe etwas Verschiedenes meinen
Wenn Sie auf der Suche nach therapeutischer Unterstützung sind, begegnen Ihnen schnell Begriffe wie „Psychotherapeut:in", „Psychotherapeut:in in Ausbildung", „Klinische:r Psycholog:in" oder „Lebens- und Sozialberater:in". Im Alltag klingen diese ähnlich. Rechtlich sind sie es nicht — und genau das ist der Grund, warum wir auf MatchYourTherapy nur die zwei offiziellen Bezeichnungen nach dem Psychotherapiegesetz 2024 zulassen. Dieser Artikel erklärt, was hinter den Titeln steckt und worauf Sie achten sollten.
Die zwei offiziellen Berufsbezeichnungen nach PthG 2024
In Österreich gibt es seit der Reform 2024 exakt zwei zulässige Statusbezeichnungen für Personen, die eigenverantwortlich psychotherapeutisch tätig sein dürfen. Alle anderen Formulierungen, die im Netz oder auf Visitenkarten kursieren, sind entweder veraltet, verkürzt oder schlicht unzulässig.
Die erste Bezeichnung ist „Psychotherapeut:in", ohne Zusatz. Sie darf nur führen, wer in der Psychotherapeut:innenliste des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingetragen ist — die Eintragung in die Berufsliste regelt Paragraph 25, die zulässigen Berufsbezeichnungen selbst sind in Paragraph 8 PthG 2024 festgelegt. Voraussetzung für die Eintragung ist eine abgeschlossene fachspezifische Ausbildung in einer der staatlich anerkannten Psychotherapie-Methoden — etwa Verhaltenstherapie, Systemische Familientherapie, Psychoanalyse, Existenzanalyse oder Personzentrierte Psychotherapie — sowie eine erfolgreich abgelegte psychotherapeutische Approbationsprüfung nach Paragraph 18. Eine eingetragene Psychotherapeut:in arbeitet vollständig eigenverantwortlich, ohne Supervisionsauflagen für die laufende Behandlung, und ist berechtigt, die volle Berufsbezeichnung ohne weiteren Zusatz zu führen.
Die zweite Bezeichnung lautet „Psychotherapeut:in in Fachausbildung unter Lehrsupervision". Sie gilt für Personen, die sich am Ende ihrer fachspezifischen Psychotherapie-Ausbildung befinden, geregelt in Paragraph 17 PthG 2024 — die Zusatzbezeichnung selbst ist in Paragraph 8 Absatz 8 als Pflicht verankert. Voraussetzung ist, dass die Person die Aufnahmebedingungen erfüllt, in einer Psychotherapeutischen Fachgesellschaft zur Absolvierung des dritten Ausbildungsabschnitts aufgenommen ist und die geforderten Theorie-, Selbsterfahrungs- und Supervisionsstunden des Clusters absolviert hat. Das bedeutet konkret: Die Person darf eigenverantwortlich behandeln, mit eigenem Behandlungsvertrag, eigener Verschwiegenheitspflicht und eigenem Haftungsrahmen. Sie nimmt regelmäßig Lehrsupervision in Anspruch, bei der die laufenden Therapien mit einer erfahrenen Lehrtherapeut:in besprochen werden. Der Status ist zeitlich befristet und an die Fortdauer der Ausbildung gekoppelt.
Wichtig: Diese Stufe heißt nicht „in Ausbildung" allein, nicht „unter Supervision" allein und nicht „i.A.u.S." als Abkürzung — das ist alles missverständlich oder rechtlich unzulässig. Die korrekte, vollständige Bezeichnung ist „in Fachausbildung unter Lehrsupervision".
Was sich 2024 geändert hat
Vor 2024 galt das Psychotherapiegesetz 1990. Dort hieß die Ausbildungsstufe „in Ausbildung unter Supervision". Viele Profile, Visitenkarten und Webseiten tragen diesen alten Wortlaut bis heute. Konkret hat sich Folgendes geändert: Die alte Formulierung „in Ausbildung unter Supervision" wurde durch „in Fachausbildung unter Lehrsupervision" ersetzt, das Propädeutikum und Fachspezifikum sind klarer geregelt, und der Status-Übergang innerhalb der Ausbildung ist eindeutiger definiert.
Personen, deren Ausbildung vor 2024 begonnen hat, führen heute die PthG-2024-Bezeichnung, sobald sie den entsprechenden Ausbildungsabschnitt erreicht haben. Die alte Formulierung darf nicht weiterverwendet werden. Auf MatchYourTherapy haben wir alle Profile automatisch auf die PthG-2024-Bezeichnung umgestellt, damit Patient:innen keine veralteten oder uneinheitlichen Begriffe sehen.
Abgrenzung zu verwandten Berufen
Verwirrend wird es bei verwandten Berufsbildern. Sie alle helfen Menschen, aber rechtlich und methodisch sind sie verschieden.
Klinische Psycholog: innen sind nach dem Psychologengesetz 2013 in die entsprechende Liste beim BMSGPK eingetragen und dürfen klinisch-psychologische Diagnostik und Behandlung durchführen. Das ist nicht dasselbe wie Psychotherapie. Klinische Behandlung umfasst beispielsweise neuropsychologische Diagnostik, Beratung bei psychischen Belastungen oder Krisenintervention. Ein Klin.-Psy.-Eintrag ersetzt keinen PT-Eintrag und umgekehrt. Manche Therapeut:innen führen beide Eintragungen — dann führen sie auch beide Berufsbezeichnungen offiziell.
Gesundheitspsycholog: innen sind ebenfalls nach PsychologG eingetragen, allerdings mit Fokus auf gesundheitsförderndes Verhalten, Prävention und Gesundheitsbildung. Eine eigenständige Behandlungstätigkeit bei psychischen Störungen ist davon nicht umfasst.
Musiktherapeut: innen sind nach dem Musiktherapiegesetz 2008 in die Musiktherapeut:innenliste eingetragen. Das ist ein anerkannter eigener Heilberuf, aber kein Psychotherapie-Beruf nach PthG. Die Methode hat eine eigene gesetzliche Grundlage und einen eigenen Ausbildungsweg.
Psychiater: innen sind Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin. Sie dürfen als einzige der hier genannten Berufsgruppen Medikamente verschreiben — das dürfen Psychotherapeut:innen nicht. Manche Psychiater:innen sind zusätzlich in die Psychotherapeut:innenliste eingetragen und führen dann beide Bezeichnungen.
Lebens- und Sozialberater: innen üben eine gewerberechtlich anerkannte Beratungstätigkeit aus. Die Behandlung psychischer Störungen ist ihnen ausdrücklich nicht erlaubt und bleibt rechtlich klar von Psychotherapie und Klinischer Psychologie abgegrenzt.
Was das für Patient:innen bedeutet
Wenn Sie eine Therapeut: in suchen, sollten Sie auf zwei Dinge achten. Erstens muss die Berufsbezeichnung eine der zwei offiziellen sein — entweder „Psychotherapeut:in" ohne Zusatz, was eine eingetragene und voll praxisberechtigte Person bedeutet, oder „Psychotherapeut:in in Fachausbildung unter Lehrsupervision", was eine fortgeschritten in Ausbildung befindliche und eigenverantwortlich tätige Person mit regelmäßiger Lehrsupervision bezeichnet. Zweitens können Sie die Eintragung jederzeit öffentlich überprüfen.
Das offizielle PT-Register finden Sie unter psychotherapie.ehealth.gv.at — dort sind alle eingetragenen Psychotherapeut:innen mit Name, Methode und Eintragungsnummer auffindbar. Das Klin.-Psy.-Register liegt unter sozialversicherung.at/psychosearch. Wenn jemand sich als „Therapeut" oder „Psychotherapeut" bezeichnet, aber nicht im offiziellen Register steht, ist das ein Warnsignal — und in den meisten Fällen rechtswidrig.
Eine Therapie bei einer Person in Fachausbildung unter Lehrsupervision ist übrigens nicht weniger wert als bei einer eingetragenen Therapeut:in. Beide arbeiten nach denselben methodischen Standards. Der Unterschied liegt typischerweise in der Berufserfahrung, in der laufenden Supervision — die in der Praxis oft sogar eine zusätzliche Qualitätssicherung bedeutet — und im Preis.
Was eine Sitzung kostet
Sitzungen bei Personen in Fachausbildung kosten üblicherweise zwischen 60 und 80 Euro für 50 Minuten, je nach Region und Erfahrung. Eingetragene Psychotherapeut:innen liegen meist bei 100 bis 130 Euro pro Einheit. Die gesetzliche Krankenversicherung in Österreich gewährt einen Kostenzuschuss für Therapie bei eingetragenen Wahltherapeut:innen, deren Behandlung nicht direkt von der Kasse bezahlt wird. Bei der ÖGK sind das aktuell 33,70 Euro pro Sitzung, bei der SVS (selbstständig Erwerbstätige) 50,00 Euro und bei der BVAEB (Beamt:innen, Eisenbahn-, Bergbau-Versicherte) 50,20 Euro — die genauen Beträge können sich durch Beschlüsse der jeweiligen Krankenkasse ändern. Bei Personen in Fachausbildung unter Lehrsupervision ist ein Kassenzuschuss in der Regel nicht vorgesehen. Manche bieten dafür einen reduzierten Privattarif an. Therapeut:innen mit Kassenvertrag, bei denen die Kosten vollständig übernommen werden, sind bundesweit knapp und meist mit langen Wartezeiten verbunden.
Eine wichtige Neuerung 2026: Seit Frühjahr 2026 ist auch klinisch-psychologische Behandlung über eine zentrale Servicestelle des BÖP als Kassenleistung verfügbar — rund 120.700 Behandlungseinheiten ohne Selbstkostenvorfinanzierung. Das betrifft nicht die Psychotherapie nach PthG, aber es lohnt sich für Sie als Patient:in zu wissen, welcher Weg für Ihre Anliegen besser geeignet ist.
Was das für Therapeut:innen in Fachausbildung bedeutet
Wenn Sie selbst gerade in Fachausbildung sind, regelt Paragraph 17 PthG 2024 Ihre Rechte und Pflichten. Sie dürfen eigenverantwortlich behandeln, mit eigenem Behandlungsvertrag, eigener Verschwiegenheitspflicht und eigener Haftung. Sie dürfen Honorar verlangen — frei verhandelbar. Sie dürfen Werbung machen, sofern die Bezeichnung „in Fachausbildung unter Lehrsupervision" vollständig angegeben ist. Und Sie dürfen sich auf Plattformen wie MatchYourTherapy listen lassen, sobald die Statusbestätigung Ihrer Ausbildungseinrichtung vorliegt.
Was Sie nicht dürfen: Sich „Psychotherapeut:in" ohne den Zusatz nennen. Die Bezeichnung abkürzen — Formulierungen wie „i.A.", „i.A.u.S." oder „i.F.u.L." widersprechen der Pflicht zur vollständigen Bezeichnung nach Paragraph 8 Absatz 8 und können als Verwaltungsübertretung nach Paragraph 55 PthG 2024 mit Geldstrafe geahndet werden. Und den Eindruck erwecken, eingetragen zu sein, wenn Sie es nicht sind, ist ebenfalls unzulässig.
Ein paar praktische Marketing-Hinweise für Ihr Profil: Schreiben Sie die volle Bezeichnung aus, also „Psychotherapeutin in Fachausbildung unter Lehrsupervision". Nennen Sie Ihre Methode wie Verhaltenstherapie oder Systemische Familientherapie in einem separaten Feld, nicht im Titel. Geben Sie Ihre Ausbildungseinrichtung an, etwa SFU, ÖGATAP, ÖGwG, APG-IPA oder AAP — das schafft Vertrauen. Und erwähnen Sie offen, dass Sie Lehrsupervision in Anspruch nehmen. Das ist ein Qualitätsmerkmal, kein Mangel.
Sobald Sie Ihren Abschluss erreicht haben und beim BMSGPK positiv beschieden wurden, wechseln Sie automatisch in den eingetragenen Status. Auf MatchYourTherapy reicht es, uns Ihren neuen Eintragungsbescheid zu schicken, dann passen wir Ihr Profil sofort an.
Was das für eingetragene Psychotherapeut:innen bedeutet
Sie führen die Bezeichnung „Psychotherapeut:in" ohne Zusatz. Ihre Eintragungsnummer ist öffentlich und Sie sind verpflichtet, sie auf Anfrage zu nennen — in der Praxis sinnvoll im Impressum auf der Webseite, eventuell auch auf der Visitenkarte.
Eine häufige Frage von Kolleg: innen lautet: „Darf ich mich Verhaltenstherapeutin nennen?" Die Antwort ist nein, jedenfalls nicht als Berufsbezeichnung. Die Berufsbezeichnung ist „Psychotherapeut:in". Die Methode — etwa Verhaltenstherapie — ist eine inhaltliche Spezialisierung und gehört in den Profilbeschreibungs-Bereich, nicht in den Titel. Das ist auch der Grund, warum wir auf MatchYourTherapy Methoden in einem separaten Feld führen — sauber getrennt vom rechtlich geschützten Berufstitel.
Wenn Sie zusätzlich in der Liste der Klinischen Psycholog:innen oder Gesundheitspsycholog:innen eingetragen sind, dürfen Sie auch diese Bezeichnungen führen. Auf MatchYourTherapy konzentrieren wir uns aktuell auf die Psychotherapie-Tätigkeit — falls Sie auch klinisch-psychologische Behandlung anbieten möchten, schreiben Sie uns gerne: Wir prüfen gerade, das Angebot auf Klinische Psycholog:innen zu erweitern.
Warum wir nur die zwei Bezeichnungen erlauben
Im Internet kursieren Dutzende Mischformen: „Psychotherapeut in Ausbildung", „Psychotherapeut i.A.", „Psychotherapeutin in Supervision", „Verhaltenstherapeut" — alles rechtlich problematisch oder zumindest irreführend. Wir haben uns entschieden, auf MatchYourTherapy ausschließlich die zwei PthG-2024-Bezeichnungen anzubieten: „Psychotherapeut:in" und „Psychotherapeut:in in Fachausbildung unter Lehrsupervision". Sonst nichts. Kein Freitext, keine Abkürzungen, keine Methoden im Titel.
Das hat drei Vorteile. Für Patient: innen ist auf einen Blick erkennbar, welchen Status eine Person hat, ohne Übersetzungsleistung. Für Therapeut:innen ist das Profil rechtssicher und konform mit PthG 2024. Und für die gesamte Branche schaffen klarere Bezeichnungen mehr Vertrauen in die Psychotherapie-Landschaft. Die Methode wird auf MatchYourTherapy in einem eigenen Feld geführt und in Suche und Filterung berücksichtigt — aber sie ist nicht Teil des geschützten Berufstitels.
Fazit
Wenn Sie eine Therapeut: in suchen, achten Sie auf einen der zwei offiziellen Status und prüfen Sie die Eintragung im BMSGPK-Register. Wenn Sie selbst gerade in Fachausbildung sind, schreiben Sie Ihren Status vollständig aus und nutzen Sie ihn als Qualitätsmerkmal, nicht als Verlegenheits-Formulierung. Und wenn Sie eingetragen sind, halten Sie den geschützten Titel sauber von Methodenbezeichnungen frei — die gehören woanders hin.
Klare Bezeichnungen sind nicht nur eine rechtliche Pflicht. Sie sind eine Form von Respekt vor allen Beteiligten — vor Patient:innen, die sich orientieren wollen, und vor Kolleg:innen, die sich an die Regeln halten.

