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Wer darf Diagnosen stellen, Medikamente verschreiben und krankschreiben? Die Regeln in Österreich

Autor: MMag. DDr. Gregor Studlar BA
MMag. DDr. Gregor Studlar BA

Teil des matchyourtherapy-Teams. Schreibt über Psychotherapie, Kosten und Versorgung in Österreich.

5 Min. Lesezeit
Illustration: Eine Person im Gespräch mit einer Fachperson, Symbolbild für die Frage, welche Berufsgruppe bei psychischen Erkrankungen Diagnosen stellen, Medikamente verschreiben und krankschreiben darf
Auf Basis wissenschaftlicher Quellen. Zu den Quellen

Die kurze Antwort

Wer zum ersten Mal Hilfe für die Psyche sucht, steht oft vor derselben Frage: Wer darf eigentlich was? Die Antwort steht in den Berufsgesetzen und ist klarer, als viele vermuten. Eine Diagnose können Sie von drei Berufsgruppen bekommen. Ein Rezept und eine Krankmeldung bekommen Sie nur von Ärzt:innen.

Berufsgruppe Diagnose stellen Medikamente verschreiben Krankschreiben
Ärztliche Berufe (Hausarztpraxis, Psychiatrie) Ja Ja Ja
Psychotherapie Ja, psychotherapeutische Diagnostik Nein Nein
Klinische Psychologie Ja, klinisch-psychologische Diagnostik Nein Nein
Lebens- und Sozialberatung Nein Nein Nein

Wer darf eine psychische Diagnose stellen?

Das Psychotherapiegesetz 2024, das seit 1. Jänner 2025 gilt, zählt die Diagnostik ausdrücklich zum Beruf. Die Berufsausübung umfasst laut § 6 „die eigenverantwortliche psychotherapeutische Diagnostik, Behandlung, Beratung, Betreuung oder Begleitung". Zum Kompetenzbereich gehört nach § 7, Störungen mit Krankheitswert, bei denen psychotherapeutische Versorgung angezeigt ist, zu diagnostizieren und zu behandeln. Ihre Psychotherapeut:in darf also eine Diagnose stellen, und sie muss es sogar, wenn Sie einen Kostenzuschuss wollen: Die ÖGK verlangt auf der Honorarnote unter anderem die Diagnose.

Einen eigenen vorbehaltenen Bereich haben nach § 22 des Psychologengesetzes 2013 die klinischen Psycholog:innen, nämlich die klinisch-psychologische Diagnostik und darauf aufbauend Befunde und Gutachten. Zu ihnen führt der Weg typischerweise, wenn eine Frage mit Gesprächen, standardisierten Testverfahren und Verhaltensbeobachtung abgeklärt werden soll. Sie behandeln aber auch selbst: Die klinisch-psychologische Behandlung ist bei der ÖGK seit 2026 Kassenleistung.

Nach dem Ärztegesetz gehört die Untersuchung auf körperliche und psychische Krankheiten und deren Behandlung zum ärztlichen Beruf. Das gilt für die Hausarztpraxis genauso wie für Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin.

Wer darf Medikamente verschreiben?

Hier ist das Gesetz eindeutig. Im Psychotherapiegesetz 2024 steht wörtlich: „Psychotherapie im Sinne dieses Bundesgesetzes umfasst nicht die Verschreibung von Arzneimitteln." Auch das Psychologengesetz sieht keine Verschreibung vor. Die Verordnung von Heilmitteln gehört nach § 2 des Ärztegesetzes zum ärztlichen Beruf. Das Rezeptpflichtgesetz nennt als Verschreibende Ärzt:innen und in engen Grenzen einige weitere Gesundheitsberufe, etwa Zahnärzt:innen. Psychotherapeut:innen und Psycholog:innen kommen dort nicht vor.

Antidepressiva oder andere Psychopharmaka bekommen Sie daher nur über eine Ärzt:in, also in der Hausarztpraxis oder bei einer Fachärzt:in für Psychiatrie. Eine Ausnahme sind Personen mit zwei Berufen: Wer Ärzt:in ist und zusätzlich Psychotherapie anbietet, darf als Ärzt:in selbstverständlich verschreiben.

In der Praxis laufen Medikamente und Psychotherapie oft nebeneinander. Das Psychotherapiegesetz sieht vor, dass Psychotherapeut:innen ihre Patient:innen zur ärztlichen Diagnostik und Behandlung überweisen können. Wenn in der Therapie die Frage nach Medikamenten auftaucht, ist die ärztliche Abklärung also der vorgesehene Weg.

Wer darf krankschreiben?

Bei der ÖGK heißt es dazu, die Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit „stellt die behandelnde Ärztin oder der Arzt fest". Der Krankenstand beginnt mit dem Tag der Krankmeldung durch die Ärzt:in. Dazu passt das Ärztegesetz, das in § 2 das Ausstellen ärztlicher Zeugnisse den Ärzt:innen zuordnet. Psychotherapeut:innen und klinische Psycholog:innen können Sie nicht krankschreiben, auch wenn sie Ihre Situation gut kennen. Sie können aber einen Befund oder eine Stellungnahme schreiben, die Sie zur Ärzt:in mitnehmen.

Für die Krankmeldung sind bei der ÖGK drei Punkte wichtig. Wenn Sie bei einer anderen Kasse versichert sind, fragen Sie dort nach den Details.

  • Kassenpraxis: Schreibt Sie eine Vertragsärzt:in krank, informiert sie die ÖGK selbst
  • Wahlarztpraxis: Hier müssen Sie die schriftliche Bestätigung selbst an eine Kundenservicestelle der ÖGK übermitteln. Gültig ist die Krankmeldung erst, wenn die ÖGK sie anerkannt hat
  • Rückwirkend: Soll die Krankmeldung mehr als einen Tag zurückreichen, muss der Medizinische Dienst der ÖGK sie anerkennen. Gehen Sie also gleich am ersten Tag zur Ärzt:in
  • Ihren Dienstgeber müssen Sie unverzüglich informieren, bei Bezug einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung das AMS. Therapietermine sind im Krankenstand möglich, solange sie in die Ausgehzeiten fallen, die auf der Krankmeldung vermerkt sind. Die ÖGK nennt Termine für Therapien ausdrücklich als Zweck dieser Ausgehzeiten.

Brauche ich eine Überweisung?

Für die Psychotherapie selbst nicht. Das Gesundheitsportal des Bundes hält fest, dass psychotherapeutische Leistungen grundsätzlich ohne ärztliche Überweisung direkt in Anspruch genommen werden können. Sie dürfen also einfach einen Termin vereinbaren.

Anders ist es, sobald die Kasse zahlen soll. Dann verlangt das Sozialversicherungsrecht eine ärztliche Untersuchung, die spätestens vor der zweiten Sitzung stattgefunden haben muss. Die Ärzt:in bestätigt sie auf einem Formular, das Sie Ihrer Therapeut:in bringen. Wie es danach weitergeht, steht in unserem Leitfaden zum ÖGK-Kostenzuschuss.

Für klinisch-psychologische Diagnostik auf Kosten der ÖGK brauchen Sie eine Zuweisung. Ausstellen darf sie eine Ärzt:in, eine Psychotherapeut:in oder eine Vertragseinrichtung beziehungsweise eigene Einrichtung eines Versicherungsträgers, und sie muss eine Verdachtsdiagnose und eine präzise Fragestellung enthalten. Bei Vertragspsycholog:innen entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Bei Wahlpsycholog:innen, die auf der Liste der Sozialversicherung stehen, erstattet die ÖGK 80 Prozent des Vertragstarifs.

Was gilt für die Lebens- und Sozialberatung?

Die Lebens- und Sozialberatung ist ein Gewerbe. Die Gewerbeordnung beschreibt sie als Beratung und Betreuung von Menschen, etwa bei Persönlichkeits-, Ehe-, Familien-, Erziehungs- und Berufsproblemen, und nimmt die Psychotherapie ausdrücklich aus. Die psychotherapeutische und die klinisch-psychologische Diagnostik sind den jeweiligen Berufsangehörigen vorbehalten. Eine Diagnose, ein Rezept oder eine Krankmeldung bekommen Sie in der Lebensberatung daher nicht. Auch die Kasse zahlt hier nicht: Die ÖGK übernimmt Psychotherapie nur bei krankheitswertigen Störungen und nennt Beratungen bei Schul-, Familien- und Berufsproblemen als Beispiel für das, was sie nicht bezahlt.

Was das für Ihre Suche bedeutet

Die drei Fragen führen zu einer einfachen Faustregel. Für die Behandlung im Gespräch gehen Sie zur Psychotherapeut:in, für eine testgestützte Abklärung oder eine klinisch-psychologische Behandlung zur klinischen Psycholog:in, für Rezept und Krankmeldung zur Ärzt:in. Häufig brauchen Sie zwei davon gleichzeitig, und das ist vom Gesetz so vorgesehen. Wie sich die Berufe in Ausbildung und Arbeitsweise unterscheiden, lesen Sie im Beitrag Psychotherapeut:in, Psycholog:in, Lebens- und Sozialberater:in.

Auf matchyourtherapy.at sehen Sie in jedem Profil die Berufsbezeichnung und können kostenlos nach Ort, Schwerpunkt und freien Plätzen filtern.

Häufige Fragen

Darf eine Psychotherapeutin in Österreich Diagnosen stellen?
Ja. Das Psychotherapiegesetz 2024 zählt die eigenverantwortliche psychotherapeutische Diagnostik zur Berufsausübung. Für den Kostenzuschuss der ÖGK muss die Diagnose sogar auf der Honorarnote stehen.
Darf ein Psychotherapeut Medikamente verschreiben?
Nein. Im Psychotherapiegesetz 2024 steht ausdrücklich, dass Psychotherapie die Verschreibung von Arzneimitteln nicht umfasst. Psychopharmaka bekommen Sie über Ärzt:innen, zum Beispiel in der Hausarztpraxis oder bei einer Fachärzt:in für Psychiatrie.
Kann mich meine Psychotherapeutin oder ein Psychologe krankschreiben?
Nein. Die Arbeitsunfähigkeit stellt laut ÖGK die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt fest. Für eine Krankmeldung gehen Sie daher in eine Arztpraxis.
Brauche ich für Psychotherapie eine Überweisung vom Hausarzt?
Nein, Sie können direkt einen Termin vereinbaren. Wenn die Kasse zahlen oder zuschießen soll, brauchen Sie aber eine ärztliche Untersuchung, die spätestens vor der zweiten Sitzung stattfindet und auf einem Formular bestätigt wird.
Brauche ich für eine klinisch-psychologische Diagnostik eine Zuweisung?
Wenn die ÖGK die Kosten tragen soll, ja. Die Zuweisung kann eine Ärzt:in, eine Psychotherapeut:in oder eine Vertragseinrichtung beziehungsweise eigene Einrichtung eines Versicherungsträgers ausstellen. Sie muss eine Verdachtsdiagnose und eine präzise Fragestellung enthalten.
Bekomme ich in der Lebens- und Sozialberatung eine Diagnose?
Nein. Die Lebens- und Sozialberatung ist ein Beratungsgewerbe. Die psychotherapeutische und die klinisch-psychologische Diagnostik sind gesetzlich den jeweiligen Berufsangehörigen vorbehalten.

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Quellen & wissenschaftliche Grundlagen

  1. [1]

    RIS: Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024), § 6 Berufsumschreibung, § 7 Kompetenzbereich, § 67 Inkrafttreten https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012578

  2. [2]

    RIS: Psychologengesetz 2013, § 22 Berufsumschreibung der Klinischen Psychologie https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008552

  3. [3]

    RIS: Ärztegesetz 1998, § 2 (ärztlicher Beruf, Verordnung von Heilmitteln, ärztliche Zeugnisse) https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011138&Paragraf=2

  4. [5]

    RIS: ASVG, § 135 (ärztliche Untersuchung vor der zweiten Sitzung, Zuweisung zur Diagnostik) https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008147&Paragraf=135

  5. [7]

    Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK): Krankenstand und Krankmeldung https://www.oegk.at/cdscontent/?contentid=10007.867490

  6. [8]

    ÖGK: Psychotherapie, Voraussetzungen und Kostenzuschuss https://www.oegk.at/cdscontent/?contentid=10007.870222

  7. [9]

    ÖGK: Klinisch-psychologische Behandlung als Kassenleistung seit 2026 https://www.oegk.at/cdscontent/?contentid=10007.897679

  8. [10]

    ÖGK: Klinisch-psychologische Diagnostik, Zuweisung und Kostenerstattung https://www.oegk.at/cdscontent/?contentid=10007.870510&portal=oegkportal

  9. [11]

    Gesundheitsportal gesundheit.gv.at: Psychotherapie (Inanspruchnahme ohne Überweisung) https://www.gesundheit.gv.at/gesundheitsleistungen/berufe/gesundheitsberufe-a-z/psychotherapie/psychotherapeut.html

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