Wie hoch ist der ÖGK-Zuschuss 2026?
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) zahlt 2026 einen fixen Kostenzuschuss von 33,70 Euro pro Einzelsitzung, wenn Sie bei einer Wahltherapeut:in in Psychotherapie sind. Das gilt für eine Einzelsitzung von rund einer Stunde bei einer Therapeut:in, die in die Psychotherapeut:innenliste des Gesundheitsministeriums eingetragen ist. Für kürzere Einheiten und Gruppentherapie gelten eigene, niedrigere Sätze, die in der Satzung der ÖGK festgelegt sind.
Zum Vergleich: Die SVS erstattet seit 1.1.2026 pro Sitzung 50,00 Euro, die BVAEB 50,20 Euro. Der ÖGK-Satz ist also der niedrigste der großen Kassen, dafür ist die ÖGK mit rund 7,5 Millionen Versicherten die Kasse, bei der die meisten Österreicher:innen versichert sind.
| Krankenkasse | Zuschuss pro Einzelsitzung | Erhöht 2026? |
|---|---|---|
| ÖGK | 33,70 Euro | - |
| SVS (Selbstständige) | 50,00 Euro | Ja, von 45 Euro |
| BVAEB (Beamte, Eisenbahn, Bergbau) | 50,20 Euro | Ja |
| KFA Wien | 39,00 Euro | - |
Eine Übersicht über alle Kassen samt Antragsdetails finden Sie in unserem Leitfaden zum Kassenzuschuss.
Wichtig zur Einordnung: Der Zuschuss ist keine volle Kostenübernahme. Eine Wahltherapie-Sitzung kostet in Österreich typischerweise 80 bis 170 Euro. Die volle Kostenübernahme gibt es nur beim Kassenplatz (mit Wartezeit) oder seit 2026 bei der klinisch-psychologischen Behandlung als neuer Kassenleistung. Beide Alternativen behandeln wir weiter unten.
Wer bekommt den Zuschuss?
Die ÖGK zahlt den Kostenzuschuss unter drei Voraussetzungen:
- Krankheitswertige Störung: Es muss eine psychische Störung vorliegen, die als Krankheit gilt (Diagnose nach ICD-10 beziehungsweise ICD-11). Reine Beratung, Coaching oder Paartherapie ohne Diagnose werden nicht bezuschusst
- Eintragene Therapeut: in: Die behandelnde Person muss als Psychotherapeut:in in die Liste des Bundesministeriums eingetragen sein. Therapeut:innen in Ausbildung unter Supervision zählen nicht dazu, hier gibt es keinen Kassenzuschuss, dafür sind die Honorare mit 30 bis 60 Euro pro Sitzung deutlich niedriger
- Ärztliche Bestätigung: Vor der zweiten Therapiesitzung müssen Sie eine ärztliche Untersuchung machen lassen und die Bestätigung an die ÖGK übermitteln. Damit wird ausgeschlossen, dass körperliche Ursachen hinter den Beschwerden stecken
Die häufigste Stolperfalle: die ärztliche Bestätigung
Die erste Sitzung können Sie ganz ohne Unterlagen machen. Aber spätestens vor der zweiten Sitzung muss die Bestätigung vom Hausarzt oder Psychiater bei der Kasse sein, sonst verlieren Sie den Zuschuss für alle weiteren Sitzungen. Planen Sie den Arzttermin also am besten direkt nach dem Erstgespräch ein.
So beantragen Sie den Zuschuss in vier Schritten
Der Ablauf ist unbürokratischer, als viele erwarten. Sie können die Honorarnoten dabei einzeln oder gesammelt einreichen, zum Beispiel quartalsweise; der Zuschuss wird pro verrechneter Sitzung auf Ihr Konto überwiesen. So gehen Sie vor:
- Schritt 1: Erstgespräch bei einer Wahltherapeut:in vereinbaren. Sie brauchen dafür keine Überweisung und keine Genehmigung
- Schritt 2: Vor der zweiten Sitzung zum Hausarzt oder Psychiater gehen und die ärztliche Bestätigung der Untersuchung an die ÖGK übermitteln
- Schritt 3: Die Sitzungen zunächst selbst bezahlen und die Honorarnoten sammeln. Die Honorarnote muss Diagnose, Datum und Dauer der Sitzungen sowie den bezahlten Betrag ausweisen
- Schritt 4: Bezahlte Honorarnote, Zahlungsnachweis und ärztliche Bestätigung bei der ÖGK einreichen. Das geht am einfachsten online über das Portal MeineÖGK unter dem Punkt „Rechnung einreichen", alternativ per Post oder in einer Kundenservicestelle mit dem Formular „Antrag auf Kostenzuschuss". Heben Sie Kopien aller Unterlagen auf, bis das Geld da ist
Bewilligung ab der elften Sitzung
Die ersten 10 Sitzungen sind bewilligungsfrei: Liegt die ärztliche Bestätigung vor, wird der Zuschuss ohne weitere Prüfung ausgezahlt. Wenn Ihre Therapie länger dauert, und das ist der Normalfall, brauchen Sie ab der elften Sitzung eine Bewilligung der ÖGK.
Für den Antrag machen Sie gemeinsam mit Ihrer Therapeut:in Angaben zu Diagnose und geplanter Behandlungsdauer. Er muss vor der elften Sitzung bei der Kasse einlangen. Stellen Sie ihn am besten schon rund um die achte oder neunte Sitzung, damit keine Lücke entsteht. Bei laufender fachlicher Begründung wird die Verlängerung in der Regel erteilt, eine fixe Obergrenze an Sitzungen gibt es nicht.
Was am Ende wirklich übrig bleibt: ein Rechenbeispiel
Nehmen wir eine typische Situation: Sie sind ÖGK-versichert und gehen wöchentlich zu einer Wahltherapeut:in, die 110 Euro pro Sitzung verlangt.
- Preis pro Sitzung: 110 Euro
- ÖGK-Zuschuss: 33,70 Euro
- Eigenkosten pro Sitzung: 76,30 Euro
- Monatliche Eigenkosten bei 4 Sitzungen: rund 305 Euro
Ihre eigenen Zahlen durchrechnen
Ob sich das bei Ihrem konkreten Stundensatz und Ihrer Sitzungsfrequenz ausgeht, können Sie mit unserem Therapiekosten-Rechner in einer Minute durchspielen. Dort sehen Sie auch, was eine private Zusatzversicherung zusätzlich abfedern würde. Alle Details zu Stundensätzen und Spartipps finden Sie im großen Kosten-Leitfaden für Psychotherapie in Österreich.
Die Alternativen: Kassenplatz und klinisch-psychologische Behandlung
Der Kostenzuschuss ist der schnellste Weg in die Therapie, aber nicht der günstigste. Viele kombinieren die Wege pragmatisch: sofort bei einer Wahltherapeut:in mit Zuschuss starten und sich parallel auf Kassenplatz-Wartelisten setzen lassen. Zwei Alternativen sollten Sie kennen:
- Kassenplatz: Hier rechnet die Therapeut:in direkt mit der ÖGK ab, Sie zahlen 0 Euro. Die Wartezeiten liegen allerdings oft bei 6 bis 18 Monaten. Was Sie in der Wartezeit tun können, zeigt unser Ratgeber Kein Kassenplatz frei?
- Klinisch-psychologische Behandlung: Seit 2026 erstmals vollfinanzierte Kassenleistung der ÖGK, durchgeführt von klinischen Psycholog:innen. Für viele Anliegen wie depressive Verstimmungen oder Ängste eine vollwertige, kostenlose Option. Alle Details im Beitrag zur klinisch-psychologischen Behandlung auf Kasse
Wahltherapeut:in finden und starten
Der Zuschuss nützt nur, wenn Sie eine passende Therapeut:in mit freien Kapazitäten finden. Auf matchyourtherapy.at filtern Sie kostenlos nach Ort, Methode, Schwerpunkt und Verfügbarkeit und sehen die Stundensätze direkt im Profil. So wissen Sie schon vor dem Erstgespräch, was nach Abzug der 33,70 Euro pro Sitzung übrig bleibt.

