Kann man Psychotherapie in Österreich von der Steuer absetzen?
Ja. Kosten für eine Psychotherapie zählen in Österreich zu den Krankheitskosten und lassen sich als außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt steuerlich geltend machen. Sie geben die Beträge in der Arbeitnehmerveranlagung (früher Steuerausgleich) oder in der Einkommensteuererklärung an. Das Finanzamt zieht sie dann von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen ab.
Der Haken steckt in den drei Wörtern „mit Selbstbehalt". Genau daran scheitert die Erwartung, man bekomme die Therapie „vom Staat zurück". Bei vielen bleibt am Ende wenig oder nichts übrig. Warum das so ist, klären wir gleich, sonst rechnet man sich die Ersparnis schön.
Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die Kosten überhaupt anerkannt werden:
- Krankheitswert: Es muss eine psychische Störung mit Krankheitswert vorliegen, die behandelt wird. Reines Coaching, Lebensberatung oder Persönlichkeitsentwicklung ohne Diagnose sind nicht absetzbar
- Eingetragene Therapeut: in: Die Behandlung muss von einer in die Psychotherapeut:innenliste des Gesundheitsministeriums eingetragenen Person durchgeführt werden
- Das ist dieselbe Logik wie beim Kassenzuschuss: Was die Kasse als Krankenbehandlung anerkennt, erkennt in der Regel auch das Finanzamt an.
Die wichtigste Einschränkung: der Selbstbehalt
Bei einer außergewöhnlichen Belastung „mit Selbstbehalt" wirkt sich nicht der ganze Betrag aus, sondern nur der Teil, der über Ihrem persönlichen Selbstbehalt liegt. Dieser Selbstbehalt hängt von Ihrem Jahreseinkommen ab:
| Jahreseinkommen | Selbstbehalt |
|---|---|
| bis 7.300 Euro | 6 Prozent |
| über 7.300 bis 14.600 Euro | 8 Prozent |
| über 14.600 bis 36.400 Euro | 10 Prozent |
| über 36.400 Euro | 12 Prozent |
Der Prozentsatz sinkt um einen Prozentpunkt, wenn Ihnen der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht (oder Ihr:e Ehepartner:in nur wenig verdient), und um je einen weiteren Prozentpunkt pro Kind. Wer zwei Kinder hat, zahlt also spürbar weniger Selbstbehalt.
Nur die Ausgaben über diesem Selbstbehalt senken Ihre Steuerbemessungsgrundlage. Und was am Konto ankommt, ist dieser Betrag mal Ihrem Grenzsteuersatz, nicht der Betrag selbst. Sie holen sich also einen Teil zurück, nie die volle Rechnung.
Wann sich das Absetzen wirklich lohnt (und wann nicht)
Am besten sieht man das an zwei Fällen. In beiden geht es um eine Wahltherapie zu 100 Euro pro Sitzung, von der die ÖGK 33,70 Euro zurückzahlt. Bleiben 66,30 Euro Eigenkosten pro Termin.
Beispiel 1, das Absetzen bringt kaum etwas:
- Jahreseinkommen 30.000 Euro, keine Kinder, Selbstbehalt 10 Prozent, also 3.000 Euro
- Wöchentliche Therapie, 40 Sitzungen im Jahr, Eigenkosten 40 mal 66,30 Euro, also 2.652 Euro
- Diese 2.652 Euro liegen unter dem Selbstbehalt von 3.000 Euro
- Ergebnis: steuerlich wirkt sich nichts aus, die Ersparnis ist null
- Beispiel 2, das Absetzen zahlt sich aus:
- Gleiches Einkommen, aber ein Kind, Selbstbehalt sinkt auf 9 Prozent, also 2.700 Euro
- Eine intensive Therapiephase und dazu Zahnarzt und eine neue Brille im selben Jahr ergeben Krankheitskosten von insgesamt 4.500 Euro
- Über dem Selbstbehalt liegen 4.500 minus 2.700, also 1.800 Euro
- Diese 1.800 Euro senken die Bemessungsgrundlage, bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent (üblich bei diesem Einkommen) sind das rund 540 Euro weniger Steuer
- Der Unterschied liegt also nicht an der Therapie allein, sondern an der Summe aller Krankheitskosten eines Kalenderjahres, die gemeinsam gegen den einen Selbstbehalt läuft. Heben Sie deshalb jeden Beleg auf, auch vom Zahnarzt, vom Optiker, aus der Apotheke und für die Fahrten zur Therapie.
Welche Kosten Sie ansetzen dürfen
Absetzbar ist immer nur der Betrag, den Sie selbst wirtschaftlich getragen haben. Das bedeutet konkret:
- Das Honorar Ihrer Wahltherapeut: in, aber nach Abzug des Kassenzuschusses. Bei 100 Euro Honorar und 33,70 Euro ÖGK-Zuschuss setzen Sie 66,30 Euro pro Sitzung an
- Fahrtkosten zur Therapie zählen als Teil der Krankheitskosten, entweder mit den Kosten für Öffentliche oder mit dem amtlichen Kilometergeld
- Bei einem Kassenplatz gibt es nichts abzusetzen, weil Sie ohnehin nichts bezahlt haben
- Nicht absetzbar sind Coaching, Supervision, Lebens- und Sozialberatung sowie Paartherapie ohne krankheitswertige Diagnose, weil sie steuerlich nicht als Heilbehandlung gelten
So setzen Sie die Kosten ab: Schritt für Schritt
Der Weg läuft komplett über die Arbeitnehmerveranlagung, für die allermeisten also über FinanzOnline. So gehen Sie vor:
- Schritt 1: Alle Honorarnoten und Zahlungsnachweise eines Kalenderjahres sammeln. Die Honorarnote sollte Datum, Dauer und den bezahlten Betrag ausweisen
- Schritt 2: In FinanzOnline die Arbeitnehmerveranlagung für das betreffende Jahr starten
- Schritt 3: Die Krankheitskosten bei den außergewöhnlichen Belastungen eintragen. In FinanzOnline führt Sie der Assistent dorthin, auf Papier ist es die Beilage L1ab. Vorher müssen Sie die Honorare bei der Kasse eingereicht und den Zuschuss abgezogen haben, das ist keine Kür, sondern Voraussetzung. Dasselbe gilt für Rückzahlungen aus einer privaten Zusatzversicherung
- Schritt 4: Belege nicht mitschicken, aber aufbewahren, bis der Bescheid da und rechtskräftig ist. Das Finanzamt kann sie stichprobenartig anfordern
- Schritt 5: Den Selbstbehalt müssen Sie nicht selbst rechnen, das macht das Finanzamt automatisch und zeigt das Ergebnis im Bescheid
- Sie können die Veranlagung bis zu fünf Jahre rückwirkend einreichen. Wenn Sie 2026 daran denken, sind also auch die Therapiekosten der Vorjahre noch nicht verloren.
Selbstbehalt senken oder ganz vermeiden
Ein bisschen Planung hilft. Wenn ohnehin eine größere Zahnbehandlung oder eine neue Brille ansteht, legen Sie sie möglichst in dasselbe Jahr wie die intensive Therapiephase. Zwei Jahre knapp unter dem Selbstbehalt bringen nichts, ein Jahr klar darüber schon.
Ganz ohne Selbstbehalt geht es nur in Sonderfällen, etwa bei behinderungsbedingten Kosten ab einem Grad der Behinderung von 25 Prozent. Ob das auf Ihre Therapie zutrifft, klärt am besten das Finanzamt oder die Arbeiterkammer, deren Steuerberatung für Mitglieder kostenlos ist.
Erst den Kassenzuschuss holen, dann absetzen
Die Reihenfolge ist wichtig, denn der Steuervorteil ist nur die zweite Stufe. Holen Sie zuerst den Kassenzuschuss, der bringt bei der ÖGK 33,70 Euro pro Sitzung sofort und unabhängig vom Selbstbehalt. Wie das geht, steht in unserem Leitfaden zum ÖGK-Kostenzuschuss, eine Kassenübersicht finden Sie unter Kassenzuschuss beantragen. Erst den verbleibenden Eigenanteil setzen Sie dann von der Steuer ab.
Wie viel am Ende wirklich bei Ihnen bleibt, spielen Sie mit unserem Therapiekosten-Rechner in einer Minute durch. Den großen Überblick über Stundensätze, Zuschüsse und Spartipps gibt der Kosten-Leitfaden für Psychotherapie in Österreich.
Und wenn Sie erst eine passende Wahltherapeut:in mit freien Kapazitäten suchen: Auf matchyourtherapy.at filtern Sie kostenlos nach Ort, Methode, Schwerpunkt und Verfügbarkeit und sehen die Stundensätze direkt im Profil.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Für Ihren konkreten Fall sind das Finanzamt oder eine Steuerberatung die verbindliche Auskunft.

