Wie hoch ist der BVAEB-Zuschuss 2026?
Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) zahlt 2026 einen Kostenzuschuss von 50,20 Euro pro Einzelsitzung, wenn Sie bei einer Wahltherapeut:in in Psychotherapie sind. Das ist der höchste Satz unter den großen österreichischen Kassen. Voraussetzung ist, dass die behandelnde Person in die Psychotherapeut:innenliste des Gesundheitsministeriums eingetragen ist. Für kürzere Einheiten und Gruppentherapie gelten eigene, niedrigere Sätze laut Satzung.
Zum Vergleich: Die ÖGK erstattet 33,70 Euro pro Sitzung, die SVS 50,00 Euro. Wer bei der BVAEB versichert ist, also Beamt:innen und Vertragsbedienstete des Bundes, Lehrer:innen, Landes- und Gemeindebedienstete, Eisenbahner:innen sowie Beschäftigte im Bergbau samt ihren Angehörigen, ist beim Zuschuss also klar im Vorteil.
| Krankenkasse | Zuschuss pro Einzelsitzung | Wer ist versichert? |
|---|---|---|
| BVAEB | 50,20 Euro | Öffentlicher Dienst, Eisenbahn, Bergbau |
| SVS | 50,00 Euro | Selbstständige, Bäuer: innen |
| KFA Wien | 39,00 Euro | Wiener Gemeindebedienstete |
| ÖGK | 33,70 Euro | Angestellte, Arbeiter: innen, Arbeitslose |
Wichtig zur Einordnung: Der Zuschuss ist keine volle Kostenübernahme. Eine Wahltherapie-Sitzung kostet in Österreich typischerweise 80 bis 170 Euro. Bei einem Stundensatz von 110 Euro bleiben nach Abzug der 50,20 Euro rund 60 Euro Eigenkosten. Was Therapie insgesamt kostet und welche Wege es gibt, zeigt unser Überblick Was kostet Psychotherapie in Österreich?. Ihren persönlichen Eigenanteil können Sie mit dem Kosten-Rechner in einer Minute durchrechnen.
Wer bekommt den Zuschuss?
Die BVAEB zahlt den Kostenzuschuss unter drei Voraussetzungen:
- Krankheitswertige Störung: Es muss eine psychische Störung mit Krankheitswert vorliegen (Diagnose nach ICD-10 beziehungsweise ICD-11). Reine Beratung, Coaching oder Supervision werden nicht bezuschusst
- Eingetragene Therapeut: in: Die behandelnde Person muss als Psychotherapeut:in in die Liste des Bundesministeriums eingetragen sein. Therapeut:innen in Ausbildung unter Supervision zählen nicht dazu, dafür sind deren Honorare mit 30 bis 60 Euro pro Sitzung deutlich niedriger
- Ärztliche Bestätigung: Vor der zweiten Therapiesitzung müssen Sie eine ärztliche Untersuchung machen lassen und die Bestätigung an die BVAEB übermitteln. Damit wird ausgeschlossen, dass körperliche Ursachen hinter den Beschwerden stecken
Die häufigste Stolperfalle: die ärztliche Bestätigung
Die erste Sitzung können Sie ganz ohne Unterlagen machen. Aber spätestens vor der zweiten Sitzung muss die Bestätigung von Hausärzt:in oder Fachärzt:in bei der Kasse sein, sonst verlieren Sie den Zuschuss für alle weiteren Sitzungen. Planen Sie den Arzttermin am besten direkt nach dem Erstgespräch ein. Die Bestätigung ist formlos möglich, viele Ordinationen kennen das Prozedere und haben eigene Vorlagen.
So reichen Sie die Honorarnote ein
Sie bezahlen die Sitzungen zunächst selbst und holen sich den Zuschuss danach zurück. Das geht auf drei Wegen:
- Online über das Portal MeineBVAEB oder die MeineBVAEB-App (Anmeldung mit ID Austria): bezahlte Honorarnote, Zahlungsnachweis und ärztliche Bestätigung hochladen. Das ist der schnellste Weg
- Per Post an die zuständige Landesstelle mit dem Formular „Antrag auf Kostenzuschuss"
- Persönlich in einer Kundenservicestelle der BVAEB
- Die Honorarnote muss Name und Sozialversicherungsnummer, Datum und Dauer der Sitzungen, das Honorar pro Sitzung sowie Stempel und Unterschrift der Therapeut:in enthalten. Sie können Honorarnoten auch gesammelt einreichen, etwa quartalsweise. Die Erstattung landet in der Regel innerhalb weniger Wochen auf Ihrem Konto.
- Ab der 11. Sitzung: die Bewilligung
- Die ersten 10 Sitzungen sind bewilligungsfrei. Ab der 11. Sitzung braucht es eine Bewilligung der BVAEB. Den Antrag erstellt Ihre Therapeut:in gemeinsam mit Ihnen: Er enthält Diagnose, bisherigen Verlauf und die geplante weitere Dauer und muss vor der 11. Sitzung bei der Kasse einlangen. Bei nachvollziehbarer fachlicher Begründung wird die Verlängerung in der Regel erteilt. Alle Details zum generellen Ablauf finden Sie im Leitfaden zum Kassenzuschuss.
Restkosten weiter senken: Steuer und Alternativen
Der Eigenanteil nach dem Zuschuss ist nicht das Ende der Fahnenstange. Zwei Hebel sollten Sie kennen:
- Steuer: Die selbst getragenen Therapiekosten gelten als außergewöhnliche Belastung und können in der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Wie das geht, zeigt der Beitrag Psychotherapie von der Steuer absetzen
- Kassenplatz: Bei einem vollfinanzierten Kassenplatz zahlen Sie 0 Euro, allerdings sind die Wartezeiten oft lang. Was Sie in der Wartezeit tun können, zeigt der Ratgeber Kein Kassenplatz frei?
Wahltherapeut:in finden und starten
Der Zuschuss nützt nur, wenn Sie eine passende Therapeut:in mit freien Kapazitäten finden. Auf matchyourtherapy.at filtern Sie kostenlos nach Ort, Methode, Schwerpunkt und Verfügbarkeit und sehen die Stundensätze direkt im Profil. So wissen Sie schon vor dem Erstgespräch, was nach Abzug der 50,20 Euro pro Sitzung übrig bleibt.

