Wie hoch ist der SVS-Zuschuss 2026?
Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) zahlt seit 1. Jänner 2026 einen Kostenzuschuss von 50,00 Euro pro Einzelsitzung, wenn Sie bei einer Wahltherapeut:in in Psychotherapie sind. Das ist eine spürbare Erhöhung: Bis Ende 2025 lag der Satz bei 45 Euro. Voraussetzung ist, dass die behandelnde Person in die Psychotherapeut:innenliste des Gesundheitsministeriums eingetragen ist. Für kürzere Einheiten und Gruppentherapie gelten eigene, niedrigere Sätze laut Satzung.
Versichert sind bei der SVS Gewerbetreibende, neue Selbstständige, Freiberufler:innen und Bäuer:innen samt mitversicherten Angehörigen. Im Kassenvergleich liegt die SVS damit im Spitzenfeld:
| Krankenkasse | Zuschuss pro Einzelsitzung | Wer ist versichert? |
|---|---|---|
| BVAEB | 50,20 Euro | Öffentlicher Dienst, Eisenbahn, Bergbau |
| SVS | 50,00 Euro | Selbstständige, Bäuer: innen |
| KFA Wien | 39,00 Euro | Wiener Gemeindebedienstete |
| ÖGK | 33,70 Euro | Angestellte, Arbeiter: innen, Arbeitslose |
Wichtig zur Einordnung: Der Zuschuss ist keine volle Kostenübernahme. Eine Wahltherapie-Sitzung kostet in Österreich typischerweise 80 bis 170 Euro. Bei einem Stundensatz von 110 Euro bleiben nach Abzug der 50 Euro rund 60 Euro Eigenkosten. Einen Gesamtüberblick über Preise und Wege gibt der Beitrag Was kostet Psychotherapie in Österreich?, Ihren persönlichen Eigenanteil rechnet der Kosten-Rechner in einer Minute aus.
Wer bekommt den Zuschuss?
Die SVS zahlt den Kostenzuschuss unter drei Voraussetzungen:
- Krankheitswertige Störung: Es muss eine psychische Störung mit Krankheitswert vorliegen (Diagnose nach ICD-10 beziehungsweise ICD-11). Reine Beratung, Business-Coaching oder Supervision werden nicht bezuschusst
- Eingetragene Therapeut: in: Die behandelnde Person muss als Psychotherapeut:in in die Liste des Bundesministeriums eingetragen sein. Therapeut:innen in Ausbildung unter Supervision zählen nicht dazu, dafür sind deren Honorare mit 30 bis 60 Euro pro Sitzung deutlich niedriger
- Ärztliche Bestätigung: Vor der zweiten Therapiesitzung müssen Sie eine ärztliche Untersuchung machen lassen und die Bestätigung an die SVS übermitteln. Damit wird ausgeschlossen, dass körperliche Ursachen hinter den Beschwerden stecken
Die häufigste Stolperfalle: die ärztliche Bestätigung
Die erste Sitzung können Sie ganz ohne Unterlagen machen. Aber spätestens vor der zweiten Sitzung muss die Bestätigung von Hausärzt:in oder Fachärzt:in bei der Kasse sein, sonst verlieren Sie den Zuschuss für alle weiteren Sitzungen. Gerade Selbstständige schieben Arzttermine gern auf, planen Sie den Termin also am besten direkt nach dem Erstgespräch ein.
So reichen Sie die Honorarnote ein
Sie bezahlen die Sitzungen zunächst selbst und holen sich den Zuschuss danach zurück. Das geht auf drei Wegen:
- Online über das Portal svsGO oder die svsGO-App: bezahlte Honorarnote, Zahlungsnachweis und ärztliche Bestätigung hochladen. Das ist der schnellste Weg
- Per Post an die zuständige Landesstelle
- Persönlich in einer SVS-Kundenservicestelle
- Die Honorarnote muss Name und Sozialversicherungsnummer, Datum und Dauer der Sitzungen, das Honorar pro Sitzung sowie Stempel und Unterschrift der Therapeut:in enthalten. Sie können Honorarnoten gesammelt einreichen, etwa quartalsweise. Die Erstattung landet in der Regel innerhalb weniger Wochen auf Ihrem Konto.
- Ab der 11. Sitzung: die Bewilligung
- Die ersten 10 Sitzungen sind bewilligungsfrei. Ab der 11. Sitzung braucht es eine Bewilligung der SVS. Den Antrag erstellt Ihre Therapeut:in gemeinsam mit Ihnen: Er enthält Diagnose, bisherigen Verlauf und die geplante weitere Dauer und muss vor der 11. Sitzung bei der Kasse einlangen. Bei nachvollziehbarer fachlicher Begründung wird die Verlängerung in der Regel erteilt. Den generellen Ablauf für alle Kassen beschreibt der Leitfaden zum Kassenzuschuss.
Warum sich das Thema für Selbstständige doppelt lohnt
Selbstständige haben kein Krankengeld ab Tag eins und keine Lohnfortzahlung. Ein längerer Ausfall durch Burnout, Depression oder Angststörung trifft das Unternehmen direkt. Früh in Psychotherapie zu investieren ist deshalb auch wirtschaftlich vernünftig. Dazu kommt: Die selbst getragenen Therapiekosten sind als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar, sobald sie gemeinsam mit anderen Krankheitskosten den einkommensabhängigen Selbstbehalt von 6 bis 12 Prozent übersteigen. Wie das in der Praxis funktioniert, zeigt der Beitrag Psychotherapie von der Steuer absetzen.
Wenn das Budget knapp ist
Auch mit 50 Euro Zuschuss bleibt ein Eigenanteil. Zwei leistbare Alternativen:
- Therapeut: innen in Ausbildung unter Supervision arbeiten für 30 bis 60 Euro pro Sitzung, allerdings ohne Kassenzuschuss. Details im Beitrag Günstige Psychotherapie mit Ausbildungskandidat:innen
- Kassenplätze mit voller Kostenübernahme gibt es auch für SVS-Versicherte, allerdings mit Wartezeit. Überbrückungsstrategien zeigt der Ratgeber Kein Kassenplatz frei?
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