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Psychotherapie-Bewilligung ab der 11. Sitzung: Antrag, Fristen und was bei Ablehnung hilft

Autor: MMag. DDr. Gregor Studlar BA
MMag. DDr. Gregor Studlar BA

Teil des matchyourtherapy-Teams. Schreibt über Psychotherapie, Kosten und Versorgung in Österreich.

7 Min. Lesezeit
Illustration: Eine Person setzt ein großes Häkchen auf ein Dokument, Symbolbild für die Bewilligung der Psychotherapie durch die Krankenkasse ab der 11. Sitzung
Auf Basis wissenschaftlicher Quellen. Zu den Quellen

Warum überhaupt eine Bewilligung?

Psychotherapie auf Kassenkosten ist in Österreich zweistufig organisiert. Die ersten 10 Sitzungen sind bewilligungsfrei: Sie brauchen nur die ärztliche Bestätigung vor der zweiten Sitzung, sonst nichts. Ab der 11. Sitzung will die Kasse prüfen, ob die Behandlung weiterhin medizinisch notwendig ist, und verlangt dafür einen Antrag. Diese Regel gilt einheitlich, egal ob Sie einen vollfinanzierten Kassenplatz haben oder bei einer Wahltherapeut:in mit Kostenzuschuss in Behandlung sind.

Der Hintergrund ist unspektakulär: Die Kassen wollen Verlauf und Prognose dokumentiert sehen, bevor sie längere Behandlungen mitfinanzieren. Für Sie als Patient:in ist entscheidend, dass der Antrag rechtzeitig gestellt wird, denn Sitzungen ohne Bewilligung zahlen Sie zur Gänze selbst.

So läuft der Antrag ab

Den Antrag müssen Sie nicht selbst formulieren, das ist Aufgabe Ihrer Therapeut:in. Der Ablauf in vier Schritten:

  • Ihre Therapeut: in füllt das Antragsformular der jeweiligen Kasse aus: Diagnose nach ICD-10 beziehungsweise ICD-11, bisheriger Behandlungsverlauf, Therapieziel und die geplante weitere Stundenanzahl
  • Sie unterschreiben den Antrag, denn die Kasse braucht Ihre Zustimmung zur Übermittlung der Gesundheitsdaten
  • Der Antrag geht an die Kasse, je nach Kasse elektronisch, per Post oder über eine Begutachtungsstelle, und zwar bevor die 11. Sitzung stattfindet
  • Die Kasse entscheidet, oft nach Prüfung durch den chef- und kontrollärztlichen Dienst, und schickt Ihnen die Bewilligung oder Ablehnung schriftlich
  • Sprechen Sie das Thema am besten schon in der 8. oder 9. Sitzung aktiv an. Erfahrene Therapeut:innen haben die Frist im Blick, aber verlassen sollten Sie sich darauf nicht: Bei Fristversäumnis entfällt der Zuschuss für die weiteren Sitzungen, bis die Bewilligung vorliegt.

Wie viele Stunden werden bewilligt?

Die Kassen bewilligen üblicherweise Kontingente, keine unbefristete Therapie. Je nach Kasse, Diagnose und Begründung sind das typischerweise Pakete von weiteren Stunden, danach ist ein neuerlicher Verlängerungsantrag mit Zwischenbericht möglich. Bei nachvollziehbarer fachlicher Begründung sind auch mehrere Verlängerungen Routine, gerade bei Diagnosen, die erfahrungsgemäß längere Behandlungen brauchen, etwa Traumafolgestörungen oder wiederkehrende Depressionen.

Ein Rechenbeispiel für die Wahltherapie: Bei der ÖGK bekommen Sie 33,70 Euro pro bewilligter Sitzung zurück, bei BVAEB und SVS rund 50 Euro. Bei 30 bewilligten Stunden und einem Honorar von 110 Euro macht der Zuschuss zwischen rund 1.000 und 1.500 Euro aus. Was das für Ihr Budget bedeutet, zeigt der Kosten-Rechner und der Überblick Was kostet Psychotherapie in Österreich?

Antrag abgelehnt: was jetzt?

Eine Ablehnung fühlt sich nach Endstation an, ist es aber nicht. Ihre Möglichkeiten:

  • Begründung anfordern: Sie haben Anspruch darauf zu erfahren, warum abgelehnt wurde. Häufige Gründe sind formale Mängel oder eine aus Kassensicht zu dünne Begründung, beides ist reparierbar
  • Neuer, besser begründeter Antrag: Ihre Therapeut:in kann mit ausführlicherem Befundbericht neuerlich einreichen, gegebenenfalls ergänzt um eine fachärztliche Stellungnahme
  • Ombudsstellen und Patientenanwaltschaft: Jedes Bundesland hat eine Patienten- und Pflegeanwaltschaft, die kostenlos unterstützt; auch die Kassen selbst haben Ombudsstellen
  • Weiterbehandlung als Selbstzahler: in: Die Therapie muss nicht abreißen. Für die Übergangszeit sind auch Ausbildungskandidat:innen mit 30 bis 60 Euro pro Stunde eine leistbare Option
  • Wichtig: Selbst getragene Kosten in einer Übergangsphase sind nicht verloren, sie lassen sich als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen.

Sonderfall klinisch-psychologische Behandlung

Seit 2026 gibt es neben der Psychotherapie eine zweite Kassenleistung für die Psyche: die klinisch-psychologische Behandlung. Sie ist vollfinanziert und hat ein eigenes Bewilligungsregime. Für viele Anliegen, etwa depressive Verstimmungen oder Ängste, ist sie eine vollwertige Alternative, wenn es mit der Psychotherapie-Bewilligung hakt. Details im Beitrag zur klinisch-psychologischen Behandlung auf Kasse.

Gut vorbereitet in die Therapie starten

Am entspanntesten ist die Bewilligung, wenn schon der Start gut geplant war: eine eingetragene Therapeut:in, die ärztliche Bestätigung rechtzeitig vor der zweiten Sitzung, die Fristen im Kalender. Auf matchyourtherapy.at finden Sie Therapeut:innen mit freien Kapazitäten, gefiltert nach Ort, Methode und Schwerpunkt, viele davon mit Erfahrung im Umgang mit den Kassenanträgen Ihrer Versicherung.

Häufige Fragen

Wie viele Psychotherapie-Stunden zahlt die Krankenkasse?
Die ersten 10 Sitzungen sind bewilligungsfrei. Danach bewilligen die Kassen bei medizinischer Notwendigkeit weitere Kontingente, die per Verlängerungsantrag mehrfach ausgedehnt werden können. Eine fixe Obergrenze für alle gibt es nicht, entscheidend ist die fachliche Begründung.
Wer stellt den Bewilligungsantrag, ich oder meine Therapeut:in?
Den fachlichen Teil mit Diagnose, Verlauf und geplanter Dauer erstellt Ihre Therapeut:in. Sie unterschreiben den Antrag und stimmen damit der Übermittlung Ihrer Gesundheitsdaten an die Kasse zu.
Was passiert, wenn der Antrag zu spät gestellt wird?
Sitzungen, die vor Vorliegen der Bewilligung stattfinden, werden nicht bezuschusst beziehungsweise nicht von der Kasse übernommen. Die Therapie dürfen Sie trotzdem fortsetzen, dann aber auf eigene Kosten. Stellen Sie den Antrag deshalb spätestens rund um die 9. Sitzung.
Gilt die 10-Sitzungen-Regel auch beim Kassenplatz?
Ja. Auch bei vollfinanzierten Kassenplätzen sind die ersten 10 Sitzungen bewilligungsfrei und ab der 11. braucht es eine Bewilligung. Der Unterschied liegt nur in der Abrechnung: Beim Kassenplatz läuft sie direkt zwischen Therapeut:in und Kasse.
Wie lange dauert die Entscheidung der Kasse?
In der Regel wenige Wochen. Wenn die 11. Sitzung näher rückt und noch keine Antwort da ist, lohnt ein Anruf bei der Kasse. Viele Therapeut:innen legen Termine so, dass die Entscheidung vor der 11. Stunde da sein kann.
Was kann ich bei einer Ablehnung konkret tun?
Begründung anfordern, mit Ihrer Therapeut:in einen ausführlicher begründeten neuen Antrag einreichen und bei Bedarf die Patientenanwaltschaft Ihres Bundeslands einschalten. Parallel können Sie die Therapie als Selbstzahler:in fortführen und die Kosten steuerlich geltend machen.

Quellen & wissenschaftliche Grundlagen

  1. [1]

    ÖBVP (Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie): Kosten einer Psychotherapie und Bewilligungsverfahren https://www.psychotherapie.at/patientinnen/ueber-psychotherapie/kosten-einer-psychotherapie

  2. [2]

    ÖGK: Psychotherapie, Kostenzuschuss und Bewilligung https://www.oegk.at/cdscontent/?contentid=10007.870222

  3. [3]

    Tiroler Landesverband für Psychotherapie: Finanzierung einer Psychotherapie https://www.psychotherapie-tirol.at/patientinnen/was-ist-psychotherapie/finanzierung-einer-psychotherapie

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