Wenn du dich für eine Wahltherapeutin oder einen Wahltherapeuten entscheidest, zahlst du die Sitzungen zuerst selbst. Einen Teil davon bekommst du als Kassenzuschuss zurück. Der Ablauf klingt nach Bürokratie, ist in der Praxis aber Routine. Diese Anleitung führt dich Schritt für Schritt durch, Stand 2026.
Voraussetzungen für den Zuschuss
Damit die Kasse zahlt, müssen zwei Dinge erfüllt sein. Beides ist bei ÖGK, BVAEB und SVS sehr ähnlich.
- Diagnose mit Krankheitswert. Refundiert wird nur, wenn eine psychische Störung vorliegt, die im medizinischen Sinn als Krankheit gilt (nach ICD-10). Reine Lebensberatung ohne Krankheitswert ist nicht gedeckt.
- Ärztliche Untersuchung. Vor oder spätestens vor der zweiten Sitzung musst du einmal bei einer Ärztin oder einem Arzt gewesen sein, die das bestätigt.
So gehst du vor
- **Therapeut: in wählen.** Such dir eine frei praktizierende Person mit passendem Schwerpunkt. Beim Erstkontakt kannst du gleich fragen, ob sie mit dem Zuschuss arbeitet.
- Ärztliche Untersuchung. Geh vor der zweiten Sitzung einmal zu einer Ärztin oder einem Arzt (etwa in der Hausarztpraxis) für die Bestätigung.
- Antrag ausfüllen lassen. Deine Therapeutin füllt den fachlichen Teil aus, inklusive der ICD-10-Diagnose. Du musst das nicht selbst machen.
- Einreichen. Honorarnoten und ärztliche Bestätigung gemeinsam bei deiner Sozialversicherung einreichen, online oder per Post.
- Ab der 11. Sitzung. Davor brauchst du keine Bewilligung. Für die 11. und weitere Sitzungen muss rechtzeitig eine Bewilligung der Kasse vorliegen.
Wie viel kommt zurück
Der Zuschuss ist ein fixer Betrag pro Sitzung, unabhängig davon, was tatsächlich verrechnet wird.
- **ÖGK: ** 33,70 Euro pro Einzelsitzung.
- **BVAEB: ** 50,20 Euro pro Sitzung, ab 1.1.2026.
- **SVS: ** 50,00 Euro pro Sitzung, ab 1.1.2026.
- Wie viel am Ende dein Eigenanteil ist, hängt vom Sitzungspreis ab. Mit dem Kosten-Rechner siehst du das für deine Kasse in Sekunden. Mehr Hintergrund zu Preisen und Wegen findest du im Artikel Was kostet Psychotherapie in Österreich.
- Stand 2026, ohne Gewähr. Beträge und Regeln können sich ändern, verbindlich ist die Auskunft deiner Krankenkasse. Dieser Text ist keine Rechts- oder Versicherungsberatung.*

