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Burnout und Krankenstand in Österreich: Krankschreibung, Krankengeld, Therapie und Wiedereinstieg (2026)

Autor: MMag. DDr. Gregor Studlar BA
MMag. DDr. Gregor Studlar BA

Teil des matchyourtherapy-Teams. Schreibt über Psychotherapie, Kosten und Versorgung in Österreich.

8 Min. Lesezeit
Illustration: Eine Person in Wintermantel, Haube und Handschuhen geht ruhig durch einen verschneiten Wald, Symbolbild für Erholung im Krankenstand bei Burnout
Auf Basis wissenschaftlicher Quellen. Zu den Quellen

Wenn die Erschöpfung so groß wird, dass Arbeiten nicht mehr geht, kommen zur Sorge um die Gesundheit sofort praktische Fragen dazu. Wer schreibt mich krank, was erfährt der Betrieb, wie lange gibt es Geld, und wie gelingt die Rückkehr? Dieser Beitrag beantwortet sie für Angestellte und Arbeiter:innen in Österreich; für Selbstständige bei der SVS gelten eigene Regeln. Die Warnsignale selbst behandeln wir im Beitrag 5 Anzeichen für Burnout.

Burnout ist keine Krankheitsdiagnose, der Krankenstand ist trotzdem möglich

Die Weltgesundheitsorganisation führt Burnout in der ICD-11 als Phänomen im beruflichen Kontext und ausdrücklich nicht als Krankheit. Das österreichische Gesundheitsportal formuliert es ähnlich: Burnout sei „keine Krankheit im engeren Sinn, sondern ein Syndrom mit verschiedenen Beschwerden“. Für den Krankenstand heißt das: Krankgeschrieben werden Sie in der Regel nicht wegen „Burnout“, sondern wegen der Erkrankung, die dahintersteckt oder daraus entstanden ist. Laut Gesundheitsportal stellen Ärzt:innen Burnout meist als Nebendiagnose, Hauptdiagnose ist zum Beispiel eine Depression; auch eine Anpassungsstörung ist häufig. Arbeitsunfähig ist, wer nach ärztlicher Einschätzung nicht arbeiten kann, egal wie die Diagnose heißt.

Wer schreibt krank, und was erfährt der Betrieb?

Die Arbeitsunfähigkeit „stellt die behandelnde Ärztin oder der Arzt fest“, so die ÖGK, und der Krankenstand beginnt mit dem Tag dieser Krankmeldung. Ihre Psychotherapeut:in oder klinische Psycholog:in kann Sie nicht krankschreiben, Ihnen aber einen Befund mitgeben, den Sie in die Hausarztpraxis oder zur Fachärzt:in für Psychiatrie mitnehmen. Welche Berufsgruppe was darf, zeigt unser Beitrag Wer darf Diagnosen stellen, Medikamente verschreiben und krankschreiben?.

Dem Betrieb müssen Sie die Arbeitsverhinderung unverzüglich melden, in der Regel reicht ein Anruf vor Arbeitsbeginn. Eine Krankenstandsbestätigung darf die Arbeitgeber:in verlangen, auch bei einem einzigen Tag. Sie enthält Beginn, voraussichtliche Dauer und die Ursache, also Krankheit oder Unfall. Die Arbeiterkammer stellt klar: „Sie müssen Ihrem/Ihrer Arbeitgeber:in nicht offenlegen, woran Sie leiden.“ Ob Sie im Betrieb offen über Burnout sprechen, bleibt Ihre Entscheidung.

Wie lange dauert ein Krankenstand bei Burnout?

So lange, wie Ihre Ärzt:in Sie arbeitsunfähig schreibt. Eine Orientierung gibt der WIFO-Fehlzeitenreport 2026: Psychische Erkrankungen machten 2025 nur 2,9 Prozent der Krankenstandsfälle aus, aber 11,8 Prozent aller Krankenstandstage. Ein Fall dauerte im Schnitt 36,7 Tage, ein durchschnittlicher Krankenstand 9,1 Tage. Das ist ein Mittelwert über alle psychischen Erkrankungen, von der Anpassungsstörung über Suchterkrankungen bis zur schweren Depression oder Psychose, und keine Prognose für Ihren Fall. Er zeigt aber, dass es oft um Wochen geht, und deshalb lohnt es sich, Geld, Therapie und Rückkehr früh zu planen.

Wie lange gibt es Geld, und wie viel?

Zuerst zahlt die Arbeitgeber:in weiter. Wie lange, hängt davon ab, wie lange Sie im Betrieb sind, und gilt pro Arbeitsjahr:

Dauer des Arbeitsverhältnisses Volles Entgelt Danach halbes Entgelt
Im 1. Jahr 6 Wochen 4 Wochen
2. bis 15. Jahr 8 Wochen 4 Wochen
16. bis 25. Jahr 10 Wochen 4 Wochen
Ab dem 26. Jahr 12 Wochen 4 Wochen

Sobald das volle Entgelt ausgeschöpft ist, springt die ÖGK mit Krankengeld ein. In den Wochen mit halbem Entgelt gibt es das halbe Krankengeld, danach das volle. Es beträgt in den ersten 42 Tagen des Krankenstands 50 Prozent der Bemessungsgrundlage, ab dem 43. Tag 60 Prozent. Weil die Arbeitgeber:in mindestens sechs Wochen voll weiterzahlt, kommen Sie in der Praxis meist direkt in den höheren Satz; die 50-Prozent-Phase betrifft vor allem Wiedererkrankungen im selben Arbeitsjahr, wenn der Entgeltanspruch schon aufgebraucht ist; dann gibt es Krankengeld frühestens ab dem vierten Tag. Bemessungsgrundlage ist das sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt des Monats vor dem Ende des vollen Anspruchs, bei Sonderzahlungen um ein Sechstel (rund 17 Prozent) erhöht, sofern Urlaubs- und Weihnachtsgeld im Krankenstand nicht voll weiterlaufen. Die ÖGK rechnet auf ihrer Website vor, dass bei 2.000 Euro brutto im Monat mit Sonderzahlungen ein erhöhtes Krankengeld von rund 1.400 Euro herauskommt.

Die ÖGK zahlt, sobald ihr die Unterlagen vorliegen: die Krankmeldung, die Arbeits- und Entgeltbestätigung der Arbeitgeber:in und Ihre Bankverbindung. Kassenärzt:innen melden den Krankenstand direkt an die ÖGK, die Bestätigung einer Wahlärzt:in müssen Sie selbst bei einer Kundenservicestelle der ÖGK einreichen, und sie gilt erst, wenn die ÖGK sie anerkannt hat. Ein eigenes Formular gibt es nicht; die Arbeiterkammer rät, formlos anzusuchen. Gezahlt wird grundsätzlich bis zu 26 Wochen, bei mindestens sechs Monaten Krankenversicherung in den letzten zwölf Monaten bis zu 52 Wochen; die Wochen mit halbem Krankengeld zählen dabei mit. Im Einzelfall verlängert die ÖGK auf bis zu 78 Wochen, wenn ihr medizinischer Dienst erwartet, dass Sie in dieser Zeit wieder arbeitsfähig werden. Sechs Wochen vor dem Ende der Höchstdauer informiert Sie die Kasse schriftlich; danach kommen Rehabilitationsgeld oder eine Pension in Frage, die Arbeiterkammer berät dazu.

Was im Krankenstand erlaubt ist

Laut Arbeiterkammer dürfen Sie im Krankenstand nichts tun, was das Gesundwerden verzögern könnte. Sie müssen die ärztlichen Anordnungen befolgen und sich an die Ausgehzeiten halten, die auf der Krankmeldung stehen. Die ÖGK nennt als Zweck dieser Ausgehzeiten ausdrücklich Arztbesuche, Therapien und notwendige Besorgungen. Die Arbeiterkammer ergänzt, dass bei Depressionen auch Spazierengehen Teil der Behandlung sein kann. Lassen Sie sich die Ausgehzeiten also passend eintragen. Wenn Sie vorübergehend woanders wohnen, etwa bei Angehörigen, melden Sie die Adresse vorher der ÖGK. Für einen Aufenthalt im Ausland brauchen Sie vorab die Zustimmung der ÖGK.

Therapie im Krankenstand: drei Wege, die die Sozialversicherung mitfinanziert

Ein Krankenstand allein löst ein Burnout selten; die Beschwerden können zurückkommen, wenn sich an den Ursachen nichts ändert. Drei Behandlungswege finanziert die Sozialversicherung mit:

  • Psychotherapie: Auf einem Kassenplatz zahlen Sie nichts, warten aber je nach Region mehrere Monate. Bei einer Wahltherapeut:in zahlt die ÖGK pro Einzelsitzung von 60 Minuten 33,70 Euro dazu, SVS und BVAEB ab 50 Minuten 50 beziehungsweise 50,20 Euro. Voraussetzung ist eine psychische Störung, die laut ÖGK „als Krankheit anzusehen“ ist, dazu eine ärztliche Untersuchung vor der zweiten Sitzung und ab der 11. Sitzung eine Bewilligung. Alle Details im Leitfaden zum ÖGK-Kostenzuschuss
  • Klinisch-psychologische Behandlung: Seit 2026 eine Kassenleistung von ÖGK, SVS und BVAEB, vermittelt über die Servicestelle psyhelp, für ÖGK-Versicherte ohne Selbstbehalt. Wie die Anmeldung läuft, zeigt unser psyhelp-Leitfaden
  • Rehabilitation: Bei länger dauernder Erkrankung können Sie gemeinsam mit Ihrer Ärzt:in bei der Pensionsversicherung eine medizinische Reha beantragen. Die Ärzt:in füllt das Formular aus und unterschreibt, Sie schicken es an die Landesstelle, die schriftlich entscheidet. Eine ambulante Reha dauert in der Regel sechs bis zehn Wochen und ist ohne Zuzahlung. Stationär fallen je nach Einkommen 11,06 bis 26,87 Euro pro Tag an, für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr, bei geringem Einkommen ist eine Befreiung möglich

Ein laufender Krankenstand ist für keinen dieser Wege ein Hindernis, Therapietermine zählen zu den Ausgehzeiten. Wer parallel sucht, findet auf matchyourtherapy.at Therapeut:innen mit Schwerpunkt Burnout samt Stundensatz und Verfügbarkeit im Profil.

Zurück in den Job: die Wiedereingliederungsteilzeit

Von null auf hundert zurückzukehren, ist nach einem langen Krankenstand für viele ein Risiko. Dafür gibt es die Wiedereingliederungsteilzeit nach § 13a AVRAG:

  • Voraussetzungen: Ihr Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens drei Monaten, Sie waren mindestens sechs Wochen ununterbrochen im Krankenstand, und eine Ärzt:in hat bestätigt, dass Sie wieder arbeitsfähig sind
  • Vereinbarung: Sie und Ihre Arbeitgeber:in vereinbaren schriftlich Beginn, Dauer und Stundenausmaß und erstellen gemeinsam einen Wiedereingliederungsplan. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht
  • Beratung: Vorher berät fit2work oder die Arbeitsmedizin Ihres Betriebs. fit2work ist kostenlos und vertraulich, erreichbar unter 0800 500 118
  • Stunden: Die Arbeitszeit sinkt um mindestens ein Viertel und höchstens die Hälfte, bleibt aber im Durchschnitt bei mindestens zwölf Wochenstunden, und das Gehalt muss über der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro liegen
  • Dauer: Ein bis sechs Monate, einmal verlängerbar um bis zu drei Monate. Beginn frühestens am Tag nach Zustellung der ÖGK-Bewilligung und spätestens einen Monat nach Ende des Krankenstands
  • Geld: Die Arbeitgeber:in zahlt das Gehalt für die reduzierten Stunden, die ÖGK ein Wiedereingliederungsgeld, berechnet aus dem erhöhten Krankengeld. Im Beispiel der ÖGK bleiben bei 2.000 Euro brutto und halbierter Arbeitszeit 1.000 Euro Bruttogehalt plus rund 700 Euro Wiedereingliederungsgeld, beides brutto; Lohnsteuer behält die ÖGK nur für den Teil des Wiedereingliederungsgelds ein, der 30 Euro pro Tag übersteigt, in der Arbeitnehmerveranlagung zählt es aber voll mit, eine Nachzahlung ist möglich
  • Antrag: Sie stellen ihn selbst bei der ÖGK, mit Vereinbarung, Plan und ärztlicher Bestätigung Ihrer Arbeitsfähigkeit. Die ÖGK bittet um Einreichung mindestens zehn Werktage vor dem geplanten Beginn, ihr medizinischer Dienst muss die Zweckmäßigkeit bestätigen

Eine Kündigung, die wegen der Wiedereingliederungsteilzeit ausgesprochen wird oder weil Sie eine solche Vereinbarung ablehnen, können Sie bei Gericht anfechten, in der Regel binnen zwei Wochen. Ein allgemeines Kündigungsverbot gibt es auch hier nicht. Kennt Ihr Betrieb das Modell nicht, berät fit2work auch Unternehmen kostenlos zur Gestaltung einer Wiedereingliederungsteilzeit.

Kündigung im Krankenstand: Was gilt?

Einen allgemeinen Kündigungsschutz im Krankenstand gibt es in Österreich nicht. Die Arbeiterkammer sagt es deutlich: „Sie können während des Krankenstandes gekündigt werden.“ Es gelten aber die normalen Kündigungsfristen und -termine, und nach einer Kündigung durch die Arbeitgeber:in läuft das Entgelt im Krankenstand über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus weiter, solange der Anspruch noch besteht. Das gilt auch für eine einvernehmliche Auflösung, die während oder wegen eines Krankenstands vereinbart wird. Eine Kündigung lässt sich bei Gericht anfechten, etwa als sozialwidrig, in der Regel binnen zwei Wochen ab Zugang, in manchen Konstellationen nur binnen einer Woche. Holen Sie sich in diesem Fall sofort Rat bei der Arbeiterkammer.

Wenn es akut wird

Wenn Sie das Gefühl haben, es geht gar nichts mehr, oder Gedanken auftauchen, nicht mehr leben zu wollen, warten Sie nicht auf einen Termin. Die Telefonseelsorge ist rund um die Uhr kostenlos unter 142 erreichbar, bei akuter Gefahr wählen Sie 144.

Ihr nächster Schritt

Der erste Schritt ist der Termin in der Hausarztpraxis, alles Weitere baut darauf auf. Wenn Sie parallel eine Therapeut:in mit Erfahrung bei Erschöpfung suchen, finden Sie auf matchyourtherapy.at Profile mit Schwerpunkt Burnout, Stundensatz und Verfügbarkeit auf einen Blick.

Häufige Fragen

Kann mich meine Psychotherapeutin wegen Burnout krankschreiben?
Nein. Die Arbeitsunfähigkeit stellt laut ÖGK die behandelnde Ärztin oder der Arzt fest. Gehen Sie in die Hausarztpraxis oder zu einer Fachärzt:in für Psychiatrie. Ihre Therapeut:in kann Ihnen aber einen Befund oder eine Stellungnahme mitgeben.
Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich Burnout habe?
Nein. Sie müssen die Arbeitsverhinderung unverzüglich melden und auf Verlangen eine Krankenstandsbestätigung vorlegen. Diese nennt nur Beginn, voraussichtliche Dauer und die Ursache, also Krankheit oder Unfall. Die Diagnose müssen Sie laut Arbeiterkammer nicht offenlegen.
Wie lange kann ich mit Burnout im Krankenstand sein?
So lange, wie Ihre Ärzt:in Sie arbeitsunfähig schreibt; psychisch bedingte Krankenstände dauerten 2025 im Schnitt 36,7 Tage, ein Mittelwert über alle psychischen Erkrankungen. Finanziell zahlt die Arbeitgeber:in je nach Dienstjahren 6 bis 12 Wochen voll und 4 Wochen halb weiter; ab den Wochen mit halbem Entgelt zahlt die ÖGK Krankengeld, insgesamt bis zu 52 Wochen bei mindestens sechs Monaten Versicherung in den letzten zwölf Monaten, im Einzelfall bis zu 78 Wochen.
Wie viel Krankengeld bekomme ich?
50 Prozent der Bemessungsgrundlage in den ersten 42 Tagen des Krankenstands, ab dem 43. Tag 60 Prozent. Bemessungsgrundlage ist das Bruttoentgelt des Monats vor dem Ende des vollen Entgeltanspruchs, bei Sonderzahlungen um ein Sechstel (rund 17 Prozent) erhöht, sofern diese im Krankenstand nicht voll weiterlaufen. Solange die Arbeitgeber:in noch das halbe Entgelt zahlt, bekommen Sie das halbe Krankengeld.
Darf ich im Krankenstand zur Therapie oder spazieren gehen?
Ja, wenn es zu den ärztlichen Anordnungen und den Ausgehzeiten auf Ihrer Krankmeldung passt. Die ÖGK nennt Therapien ausdrücklich als Zweck der Ausgehzeiten, und die Arbeiterkammer weist darauf hin, dass bei Depressionen Spazierengehen Teil der Behandlung sein kann. Sprechen Sie es mit Ihrer Ärzt:in ab.
Zahlt die Krankenkasse Psychotherapie bei Burnout?
Die Kasse zahlt oder bezuschusst Psychotherapie, wenn eine psychische Störung mit Krankheitswert vorliegt und vor der zweiten Sitzung eine ärztliche Untersuchung stattgefunden hat. Burnout allein ist keine solche Diagnose, meist liegt aber eine Depression oder Anpassungsstörung vor, die diese Voraussetzung erfüllt. Die Diagnose stellt Ihre Therapeut:in oder Ärzt:in.

Therapeut:innen für Burnout & Erschöpfung

Alle anzeigen
  • Adrian Werth, BA

    Psychotherapeut, eingetragen in der Berufsliste

    (Psychoanalytisch-Psychodynamische Therapie / Psychoanalytisch orientierte Psychotherapie)

    1050 Wien

    Kassenplatz 115 €

    Vor Ort & online Kassenplatz: Gruppenplatz frei (bestätigt am 18.09.) · Frei in 1–2 Wochen

    Profil ansehen
  • Stephan Probst, BSc

    Psychotherapeut in Fachausbildung unter Lehrsupervision

    (Systemische Therapie / Systemische Familientherapie)

    4048 Puchenau

    Kein Kassenzuschuss 85 €

    Nur vor Ort · Diese Woche frei

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  • Jana Zellner

    Psychotherapeutin in Fachausbildung unter Lehrsupervision

    (Humanistische Therapie / Existenzanalyse und Logotherapie)

    3500 Krems an der Donau

    Kein Kassenzuschuss Preis auf Anfrage

    Nur vor Ort · Freie Plätze

    Profil ansehen

Quellen & wissenschaftliche Grundlagen

  1. [1]

    ÖGK: Krankengeld, Höhe, Dauer und Unterlagen https://www.oegk.at/krankengeld

  2. [2]

    ÖGK: Krankenstand, Krankmeldung, Ausgehzeiten und Pflichten https://www.oegk.at/cdscontent/?contentid=10007.867490&portal=oegkportal

  3. [3]

    ÖGK: Wiedereingliederungsgeld, Voraussetzungen, Höhe und Antrag https://www.oegk.at/cdscontent/?contentid=10007.867448&portal=oegkportal

  4. [4]

    ÖGK: Psychotherapie, Voraussetzungen für den Kostenzuschuss https://www.oegk.at/cdscontent/?contentid=10007.870222

  5. [5]

    Arbeiterkammer Wien: Geld bei Krankheit, Entgeltfortzahlung und Krankengeld https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/krankheitundpflege/krankheit/Geld_bei_Krankheit.html

  6. [6]

    Arbeiterkammer Wien: Krankenstand, Meldepflicht, Diagnose und Verhalten https://wien.arbeiterkammer.at/arbeitsleben/Krankenstand.html

  7. [8]

    Arbeiterkammer Wien: Lange krank, Krankengeld-Höchstdauer und Aussteuerung https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/krankheitundpflege/krankheit/Lange-krank.html

  8. [9]

    Unternehmensserviceportal (USP): Wiedereingliederungsteilzeit, Voraussetzungen und Motivkündigungsschutz https://www.usp.gv.at/gesundheit-sicherheit/krankenstand/wiedereingliederungsteilzeit/voraussetzungen.html

  9. [10]

    Unternehmensserviceportal (USP): Betriebsberatung von fit2work zur Wiedereingliederungsteilzeit https://www.usp.gv.at/gesundheit-sicherheit/arbeitnehmerschutz/betriebsberatung-von-fit2work.html

  10. [11]

    fit2work: Kostenlose Beratung bei gesundheitlichen Problemen im Job https://fit2work.at/

  11. [12]

    RIS: § 140 ASVG, Anrechnung von Ruhenszeiten auf die Höchstdauer des Krankengeldes https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008147&Paragraf=140

  12. [13]

    RIS: 2. Änderung der Satzung ÖGK 2025, Sonderzahlungszuschlag ein Sechstel ab 1. März 2026 (avsv Nr. 15/2026, PDF) https://ris.bka.gv.at/Dokumente/Avsv/AVSV_2026_0015/AVSV_2026_0015.pdf

  13. [14]

    Pensionsversicherung: Vom Antrag zu Reha und Kur, Ablauf, Dauer und Zuzahlung https://www.pv.at/web/reha-und-praevention/vom-antrag-zu-reha-und-kur

  14. [15]

    Pensionsversicherung: Medizinische Rehabilitation https://www.pv.at/web/reha-und-praevention/medizinische-rehabilitation

  15. [16]

    Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs: Burnout https://www.gesundheit.gv.at/krankheiten/psyche/burnout.html

  16. [18]

    WKO: WIFO-Fehlzeitenreport 2026, Krankenstände 2025 https://www.wko.at/oe/news/fehlzeitenreport-2026

  17. [19]

    WIFO: Fehlzeitenreport 2026, Volltext mit Krankenstandsdauer je Krankheitsgruppe (PDF) https://www.wko.at/oe/news/fzr-2026-fehlzeitenreport.pdf

  18. [20]

    ÖBVP: Kosten einer Psychotherapie, Zuschusssätze der Kassen ab 1.1.2026 https://www.psychotherapie.at/patientinnen/ueber-psychotherapie/kosten-einer-psychotherapie

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